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Zulassungspapiere gehören zum jedem Fahrzeug. Doch was steht genau in Fahrzeugschein und Zulassungsbescheinigung und wie unterscheiden sich die Fahrzeugpapiere? Hier erfahren Sie mehr.
Seit dem 01.10.2005 haben Fahrzeugschein und -brief ein geändertes Aussehen. Lassen Sie ein Fahrzeug neu zu oder findet ein Halterwechsel statt, werden die alten Papiere von Amts wegen eingezogen und Sie erhalten die EU-weit einheitlichen Zulassungsdokumente.
Zulassungsbescheinigung Teil I
Die für die Zulassung und Kontrolle eines Fahrzeugs erforderlichen Einzeldaten sind ausschließlich in Teil I vollständig enthalten. Auf bestimmte bisher ausgewiesene Einzeldaten wurde jedoch verzichtet.
So wird z.B. nur eine der mit EG-Typgenehmigung, Allgemeiner Betriebserlaubnis bzw. Einzelgutachten genehmigten Bereifungen eingetragen. Es ist nicht erforderlich, dass diese Bereifung tatsächlich am Fahrzeug montiert ist. Dies gilt sowohl für die Auslieferung eines Neufahrzeugs als auch im späteren Gebrauch. Zulässig ist, dass innerhalb des Genehmigungsumfangs Rad-/Reifenkombinationen gewechselt werden können, ohne dass hierfür die Angabe in Teil I – Angabe in Teil II nicht enthalten – geändert werden muss.
Welche Rad-/Reifenkombinationen zulässig sind, kann u.a. den Internetseiten der Fahrzeughersteller entnommen, bei Fachbetrieben hinterfragt oder dem COC-Dokument (Certificate of Conformity = EWG-Übereinstimmungsbescheinigung), der Datenbestätigung oder der Betriebserlaubnis entnommen werden.
Allerdings gilt nach wie vor: Was nicht genehmigt ist, muss mit einem Einzelgutachten abgesegnet werden.
Praxistipp
Um Probleme bei einer möglichen Fahrzeugkontrolle zu vermeiden, ist das Mitführen des entsprechenden Nachweises daher dringend zu empfehlen.